AGB
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eBone.at |
| § 1 Umfang und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der eBone Internet Services (im folgenden eBone genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die eBone dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. eBone schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an. § 2 Rechtsvorschriften und Datenschutz Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Bemerkte Gesetzesverstöße sind eBone zu melden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eBone von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz. eBone ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei eBone gespeicherten Daten zu schützen. eBone ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. eBone kann Namen, Firmen und Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht die Veröffentlichung (per schriftliche Anfrage) zu widerrufen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von eBone Werbung und Information betreffend Produkte und Services in angemessenem Umfang zu erhalten. Der Auftraggeber kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail widerrufen, wozu ihm stets die Möglichkeit eingeräumt wird. § 3 Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Vertragsschluss Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und eBone kommt durch die im Online-Bestellsystem beschriebene Bekanntgabe der Kundendaten, insbesondere der Bankverbindung bzw. Kreditkartendaten des Auftraggebers zu stande. Die Mindestvertragsdauer für alle eBone Produkte, wie Serverhousing und Webhosting beträgt 6 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, falls dieser nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich per Brief gekündigt wurde. Bei Jahreszahlung beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich per Brief gekündigt wurde. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, eBone jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Auf entsprechende Anfrage von eBone hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist eBone berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren. § 4 Entgeltentrichtung Das Entgelt ist je nach gewählter Zahlungsart im Voraus zu entrichten. Der Kunde erteilt seine Zustimmung dazu, dass im Fall einer allfällig vereinbarten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen. eBone ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. § 5 Haftungsausschluss eBone betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. eBone übernimmt jedoch außerhalb der Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1 Z 9 Konsumentenschutzgesetz und § 9 Produkthaftungsgesetz keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. eBone haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten die über eBone zugänglich sind. eBone behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, es erfordern. eBone haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. eBone übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen. § 6 Netzwerk – Benutzung – Datensicherung Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem von eBone oder dem Kunden selbst vergebenen Passwort, den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber eBone. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet sein Passwort geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Paßworts durch den Auftraggeber diesem, eBone oder Dritter entstehen, haftet dieser. Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung des von eBone betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt eBone zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von eBone und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist eBone berechtigt, gespeicherte Mails, News und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen. eBone behält sich vor, Auftraggeber bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihren Zugängen Aktivitäten ausgehen die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für eBone oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von eBone üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Das 3-Way-Datensicherheit von eBone bieten umfassenden Schutz für Ihre Daten, jedoch kann es vorkommen das diese Daten bis zu 30 Tage alt sein können im falle eines System Ausfalles. Deshalb weisen wir hier nochmals ausdrücklich darauf hin das Änderungen im Webspace Bereich nicht sofort gesichert werden können und jeder Kunde für die jeweiligen aktuellen Daten selbst auch für die Sicherungen verantwortlich ist. Bestimmte Leistungsangebote von eBone beinhalten ein Virenschutzprogramm, das der Kunde in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. eBone weist darauf hin, dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u.a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte E-Mails einen Virus enthalten können. Der Kunde hat insbesondere vor diesem Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. § 7 Gewährleistung Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. erbringt eBone die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. eBone übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Aufgrund zusätzlicher Vereinbarungen bei Warenlieferungen bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von eBone. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. eBone kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrags und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass es in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht; und von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch, dass es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von eBone entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von eBone zu verantworten sind, zurück, so gilt ein an eBone zu leistender Schadenersatz in der Höhe des eBone nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Bei Firewalls/VPN, die von eBone aufgestellt und/oder überprüft werden geht eBone prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. eBone haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. § 8 Software Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als “Public Domain” oder als “Shareware” klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von eBone erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei eBone. eBone übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet. Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Nutzung der Dienstleistungen von eBone durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von eBone. § 9 Rücktritt eBone ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: § 10 Besondere Bestimmungen für Domainregistrierungen eBone verrechnet für die Registrierung von Domains Gebühren laut Preisliste. Besondere Bestimmungen bei .com-, .net-, .org-, .info-, .biz- und .name-Domains: Der Kunde akzeptiert die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen. Besondere Bestimmungen bei .de-Domains: Ergänzend zu diesen AGB gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, daß die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt. Besondere Bestimmungen bei .at-Domains: eBone ist ein von der zentralen Registrierungsstelle für .at Domains nic.at Internet Verwaltungs- Betriebsgesellschaft m.b.H. (kurz nic.at) anerkannter Registrar und wird offiziell auf der nic.at Website aufgelistet. .at-Domains werden von der Registrierungsstelle nic.at vergeben. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Kunden und nic.at direkt. eBone tritt in diesem Vertragsverhältnis nur als Vermittler auf. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit nic.at nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit eBone aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei nic.at kündigen muss. eBone fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Inhaberrechten von .at Domains finden die Schlichtungsrichtlinien von nic.at Anwendung. eBone behält sich laut nic.at Registrarvertrag das Recht vor bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe (bis spätestens 29 Tage vor Ablauf der Domain) der Verlängerung oder Kündigung einer .at-Domain, durch die Transaktion “Billwithdraw” die Funktion als Rechnungsempfänger und Verwalter der Domain zurücklegen und sich so von der Zahlungspflicht hinsichtlich der Domain für zukünftige Zahlungen zu entbinden. § 11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen und der Entgelte Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht. § 12 Sonstige Bestimmungen Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden. eBone behält sich das Recht vor auf als “kostenlos” oder “gratis” markierten Produkten oder Erweiterungen zu bestehenden Produkten, Werbeplätze uneingeschränkt weiterzuvermieten oder für eigene Werbezwecke zu benutzen. § 13 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. § 14 Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. |